Alle elektronischen Lupen sind anerkannte Hilfsmittel. Die Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten bzw. sie werden von der Krankenkasse bezuschusst. Und es ist ein Unterschied für Sie, wenn sie diese Lupen auf den bekannten Verkaufsportalen für 600 € und mehr bekommen, oder Sie bei uns nur die Rezeptgebühren von 10 € bzw. eine Zuzahlung von z.b.100 € bezahlen müssen.
Fragen Sie uns, wir können Ihnen helfen.
Elektronische Lupen können ein Bildschirmlesegerät nicht ersetzen. Einige elektronische Lupen können an einen PC oder an einen Fernseher angeschlossen werden, so erhöht sich die Vergrößerung, andere Geräte sind dazu geeignet kurzzeitig etwas zu schreiben. Eine Kostenübernahme bzw. Beteiligung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen an den Kosten für Bildschirmlesegeräte und elektronische Lupen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Voraussetzung ist in der Regel eine benötigte 6-fache Vergrößerung und eine Sehschärfe von 0,1 und geringer. Bei eingeschränktem Kontrastsehvermögen, gravierenden Gesichtsfeldausfällen oder einem Nystagmus (Augenzittern) sind diese Hilfsmittel schon früher verordnungsfähig.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, welche elektronische Lupe für Sie am Besten ist, so setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen gern.
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